EGBAKS – Anmeldung – grundbuch-sh.de
WICHTIG, BITTE LESEN: Die Nutzer werden gebeten, etwas sorgfältiger beim Abrufen von Grundbüchern vorzugehen und die entsprechenden Hinweise zu lesen.
Elektronisches Grundbuch – schleswig-holstein.de
Grundbuchauszüge können entweder direkt beim Grundbuchamt oder über das automatisierte Abrufverfahren des Landes Schleswig-Holstein beantragt werden. Sofern Sie ein anderes Online-Portal zur Beantragung eines Grundbuchauszuges nutzen, handelt es sich hierbei um kostenauslösende Dienstleistungsangebote gewerblicher Drittanbieter. Diese fremden Kosten können zum Teil deutlich über der seitens des Gerichts erhobenen Gebühr von 10,00 € pro unbeglaubigtem Grundbuchauszug liegen.
Justizportal – Internet-Grundbucheinsicht
Internet-Grundbucheinsicht. In jedem Bundesland besteht die Möglichkeit, in das Grundbuch auf elektronischem Wege Einsicht zu nehmen. Die Einsichtnahme ist kostenpflichtig und an die Erfüllung von Zulassungskriterien geknüpft. Weitere detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie in den allgemeinen Hinweisensowie auf den einzelnen Landesseiten:
schleswig-holstein.de – Inhalte – Elektronisches Grundbuch
Seit 2006 steht das schleswig-holsteinische Grundbuch online zur Verfügung. Mit dem automatisierten Abrufverfahren eröffnet die Justiz im Land Schleswig-Holstein den häufigen Nutzern des Grundbuchs, wie zum Beispiel Notaren, Kreditinstituten, Versicherungen und Landes- und Kommunalbehörden, unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Zulassung durch das Oberlandesgericht) die Möglichkeit, Grundbuchblätter direkt an ihrem Arbeitsplatz einzusehen. Damit entfallen für …
Grundbuchamt / Notariat – Kanton Schaffhausen – Sh
Das Grundbuchamt / Notariat des Kantons Schaffhausen ist ein Amtsnotariat. Zu unserem Aufgabengebiet gehören die. – Führung des Grundbuches sämtlicher Gemeinden des Kantons Schaffhausen. – Kundenberatung in sachen-, erb- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. – Erarbeitung und öffentliche Beurkundung sämtlicher Verträge über Grundstücke.
Justizportal – Internet-Grundbucheinsicht
Internet-Grundbucheinsicht. In jedem Bundesland besteht die Möglichkeit, in das Grundbuch auf elektronischem Wege Einsicht zu nehmen. Die Einsichtnahme ist kostenpflichtig und an die Erfüllung von Zulassungskriterien geknüpft. Weitere detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie in den allgemeinen Hinweisensowie auf den einzelnen Landesseiten:
schleswig-holstein.de – Amtsgericht Niebüll – Grundbuch
Grundbuch. Hier sind die wichtigsten Fragen betreffend das Grundbuch aufgeführt: Bitte beachten Sie, dass persönlich Anträge nur während der Sprechzeiten Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr gestellt werden können. 1. Allgemein: Ich benötige einen Grundbuchauszug. Wie bekomme ich diesen und welche Kosten entstehen dafür?
Rechtstipp: Grundbucheinsicht nur bei berechtigtem …
Wer ins Grundbuch schauen will, muss ein berechtigtes Interesse auf die Auskunft nachweisen. Das entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein. Im Grundbuch steht, wer Eigentümer eines Grundstücks, Hauses oder einer Eigentumswohnung ist, und welche Rechte oder Lasten mit der Immobilie verbunden sind.
schleswig-holstein.de – Amtsgericht Ahrensburg …
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) Landeslabor Schleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Landesvertretung in Berlin Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein Prüfstelle für barrierefreie
grundbuch-sh.de – Dataport Webserver
Das Grundbuch-Auskunftssystem des Landes Schleswig-Holstein steht derzeit aus technischen Gründen nicht für die Nutzung zur Verfügung. n dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Grundbuchamt. An der Problembehebung wird derzeit gearbeitet.
NRW-Justiz: Internet-Grundbucheinsicht
Hinweise dazu sowie allgemeine Informationen zur Internet-Grundbucheinsicht finden Sie in unserem Web-Portal im Bereich Online-Verfahren. Hersteller-Infos Diese Anwendung wurde im Auftrag der Justiz Nordrhein-Westfalen erstellt durch ‘ Information und Technik NRW – NL Hagen’.
Das Automatisierte Abrufverfahren | Ordentliche …
Hier darf die Grundbucheinsicht gemäß § 133 Abs. 4 der Grundbuchordnung i.V.m. § 82 Abs. 2 der Grundbuchverfügung nur für den Fall eigener dinglicher Berechtigung an einem Grundstück, Erbbaurecht oder Gebäudeeigentum, mit Zustimmung des Eigentümers oder für Maßnahmen der Zwangsvollstreckung erfolgen. Das Vorliegen eines dieser Umstände ist durch Ausfüllen einer Bildschirmmaske in einer sogenannten “Darlegungserklärung” zu versichern.